
Zahlen und FaktenDie Tenten-Stiftung unterstützt aus den Erträgen ihres Vermögens laufend und von Fall zu Fall hilfsbedürftige Bonner Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung (mildtätiger Bereich) erfüllt sind.Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn Menschen wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder wenn sie ein niedriges Einkommen und kein verwertbares Vermögen haben. Es werden keine Zuwendungen gemacht, die zu einer Kürzung öffentlicher Mittel nach dem Sozialgesetzbuch führen würden. Jede Anfrage wird sorgfältig geprüft.
Seit der Gründung im Jahr 1985 hat die Tenten-Stiftung bisher schon über 6 Millionen Euro an Unterstützung geleistet. |
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